Während Hitzewellen in Städten und Dorfzentren wegen der Klimaerhitzung immer länger werden, nehmen die Baumbestände drastisch ab. Dabei braucht es auch wegen der baulichen Verdichtung mehr natürlichen Schatten und mehr Grünflächen, die für Kühlung sorgen. Unter dem Titel «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» sollen im Planungs- und Baugesetz (PBG) die gesetzlichen Grundlagen für Massnahmen gegen die Auswirkungen der Klimaerhitzung geschaffen werden.

Die von Regierungsrat Martin Neukom vorgelegte Gesetzesanpassung geht auf die Kantonsrats-Motion der GRÜNEN «187/2018 Raumplanerische Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel» sowie auf die Motion der Klimaallianz «129/2019 Intensive Begrünung von urbanen Zentren gegen die Hitzebelastung» zurück.

Gegen Hitze: für Gesundheit und Lebensqualität

Thema sind mehr Bäume und Schatten im Siedlungsgebiet – durch Baumerhalt und Neupflanzungen – sowie Massnahmen für mehr Grünräume, für die Entsiegelung des Bodens und für Kältekorridore. Zu diesem Zweck sollen die Gemeinden mehr Kompetenzen erhalten.

Doch die bürgerliche Mehrheit in der KPB will diese Kompetenzen beschneiden. Für die GRÜNEN ist stossend, dass in Zeiten der klar spürbaren Klimaerhitzung die Bürgerlichen bei Klimamassnahmen weiterhin auf der Bremse stehen. Die GRÜNEN haben entsprechende Anträge gestellt und werden alles daransetzen, dass der Kantonsrat ein effizientes und wirkungsvolles Gesetz zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung verabschiedet.

 

Die wichtigsten Massnahmen

Der Schutz bestehender Bäume soll in Zukunft gebietsweise umgesetzt werden können (§ 76 PBG). Die KPB-Mehrheit hat allerdings eine Regelung durchgesetzt, die für den Baumschutz einen Mindestumfang von 100 cm vorsieht. Die GRÜNEN, wollen auf eine Untergrenze verzichten und die Detailregelung vollumfänglich den Gemeinden überlassen.

Die Grenzabstände für Bäume sollen kleiner werden. Neu sollen Grenzabstände von 2 m für kleinwachsende Bäume und von 4 m für grosswachsende Bäume gelten (§ 174 EG ZBG). Die GRÜNEN wollen, dass Ersatzpflanzungen für bestehende Bäume und Sträucher mit geringerem Abstand möglich sind. Die bürgerliche KPB-Mehrheit will dies nicht.

Mit der Einführung einer Unterbauungsziffer (§ 258a PBG) sollte ein Anteil von nicht unterbauten Umgebungsflächen auf Grundstücken freigehalten werden können, als Platz für grössere Bäume und für die Versickerung: Eine wirkungsvolle Regelung mit einer hohen Flexibilität. Anders als die GRÜNEN will die bürgerliche KPB-Mehrheit die Unterbauungsziffer verhindern.

Die Gemeinden können bauliche Richtlinien zur Schaffung von Kältekorridoren (§ 49a PBG) erlassen. Sie sollen bei Neubauten Regelungen zur Begrünung der Gebäudeumgebung (§ 238a PBG) festlegen können, aber gemäss der bürgerlichen Kommissionsmehrheit nicht bei Änderungen an bestehenden Bauten und Gartenanlagen. Ebenso will die bürgerliche Kommissionsmehrheit keine Regelungen zur Begrünung von bestehenden Flachdächern (§ 76a PGB) ermöglichen.