Nicht ablenken: die Fehler geschahen im ewz
GPK-Bericht zu den «Vorwürfen der sexuellen Belästigung im ewz»
GPK-Bericht zu den «Vorwürfen der sexuellen Belästigung im ewz»
Der Auftrag an die Geschäftsprüfungskommission war klar und im Rat unbestritten: sie sollte die Situation in der Führung des ewz im Zusammenhang mit den sexuellen Belästigungen an verschiedenen Mitarbeiterinnen untersuchen und dem Parlament darüber Bericht erstatten.
Die GPK hat den Auftrag ernst genommen und seriös gearbeitet – das wird in keiner Art und Weise bestritten. Sie hat über 1’000 Seiten Dokumente zusammengetragen und diese zu einem 34-seitigen Bericht verarbeitet. Dadurch wurde bewusst oder unbewusst eine Gewichtung vorgenommen. Durch diese erhält der Bericht nun eine völlig schiefe Konnotation. Anstatt den Schwerpunkt auf die Führungssituation im ewz zu legen, geraten unversehens andere in zweiter Linie beteiligte Stellen in den Fokus. So nimmt das Kapitel 3.4 «Rolle der Fachstelle für Gleichstellung» dreimal mehr Platz ein als Kapitel 3.2 «Rolle der ewz-Führung».
Es gehört zum Untersuchungsauftrag, alle Fakten zusammenzutragen und die Verantwortung sämtlicher involvierter Stellen zu beleuchten. Doch dabei darf nicht das eigentliche Thema aus den Augen verloren werden. Genau dies ist im vorliegenden Bericht geschehen. Weil die GPK bei der Fachstelle für Gleichstellung einen Rollenkonflikt feststellte, legte sie darauf einen Hauptakzent, womit die Dienstabteilung, bei der die tatsächlichen Verfehlungen passiert sind – das ewz und deren Führungsverantwortung – in den Hintergrund gerieten. Der GPK war anscheinend nicht bewusst, dass sie mit dieser verfehlten Akzentsetzung den Fall «ewz» zu einem Fall «ZFG» gemacht hat.
Dies ist bedauerlich. Die Arbeitsklima beim ewz, die Führung beim ewz und das sexistische Verhalten von Kadermitarbeitern bildeten klar und unmissverständlich den Hauptauftrag der Untersuchung. Drei Frauen haben sich zu Recht gegen die über zwei Jahre andauernden sexuellen und sexistischen Belästigungen von mehreren Kadermitarbeitern gewehrt. Die Verfehlungen fanden nicht etwa irgendwo draussen in einem Leitungsgraben statt – sie geschahen in der Chefetage. Der ewz-Direktor will die ganze Zeit davon nichts mitbekommen haben. Dies ist für die Grünen unbegreiflich, und es wirft ein denkbar schlechtes Licht auf dessen Personalführung. Auch die GPK äussert hier ihre Zweifel und kommt bei ihrer Beurteilung zum Schluss, dass Art. 68 «Schutz der Persönlichkeit» des städtischen Personalrechts nicht eingehalten wurde. Nur in einem kleinen Satz wird aber erwähnt, dass die Führungsverantwortung bei ewz nicht wahrgenommen wurde. Die Empfehlungen der GPK an die ewz-Führung sind entsprechend neutral und mild formuliert.
Fakt ist, dass die betroffenen Frauen über einen längeren Zeitraum sexistischen und sexuellen Belästigungen ausgesetzt waren. Dass im Administrativbericht keine personalrechtlichen Konsequenzen gegenüber den Beschuldigten gefordert wurde. Fakt ist auch, dass der ewz-Vizedirektor freiwillig gegangen ist und dass die anderen in die sexuellen Belästigungen involvierten Kadermitarbeiter im Gegensatz zu den betroffenen Frauen weiterhin für ewz arbeiten. Fakt ist zudem, dass der Vorschlag der räumlichen Trennung damals einzig für die betroffenen Frauen in Betracht gezogen wurde. Fakt ist weiter, dass die Frauen krank geschrieben werden mussten, weil sie die Situation in der Chefetage des ewz nicht mehr aushielten. Fakt ist schliesslich, dass den Frauen – entgegen den ursprünglichen Ankündigungen von ewz – keine andere Stelle angeboten wurde, welche ihren Fähigkeiten entsprach.
Den Grünen ist bewusst, dass eine GPK keine PUK ist und sie keine Sanktionen aussprechen kann. Die Mehrheit ist aber der Meinung, dass der Fokus des GPK-Berichts eindeutig zu wenig auf den Auslöser der Untersuchung gerichtet ist und die Fakten zu wenig schonungslos dargelegt worden sind. Deshalb wird die Mehrheit der Grünen Fraktion den Bericht ablehnend zur Kenntnis nehmen.
Rückfragen:
Karin Rykart Sutter, Fraktionspräsidentin der Grünen, 078 / 728 33 15