Die Neureglung der Abstellplätze fördert Velo und autofreies Wohnen
Die GRÜNEN haben im Kantonsrat mit zwei parlamentarischen Initiativen den Anstoss gegeben, die privaten Parkplätze im Planungs- und Baugesetz neu zu regeln. Ziel ist die Errichtung von mehr Veloabstellplätzen. Zudem sollen autofreie Liegenschaftsnutzungen einfacher bewilligungsfähig und die Zweckbindung der Parkplatzersatzabgabe geöffnet werden. Die zuständige Kommission hat die Neuerungen zu Handen des Kantonsrats verabschiedet (Vorlage 171a/2020).
Bisher wurde in kommunalen Parkplatzreglementen oft nur der Pflichtbedarf an Autoabstellplätze geregelt. Dabei standen die Vorschriften für Motorfahrzeuge im Vordergrund. Mit der Streichung von «insbesondere Motorfahrzeuge» in den neuen Bestimmungen wird der Fokus weg vom Auto hin zur zunehmenden Zahl von Velos gelegt. Dabei sind auch E-Bikes, Transportvelos, Veloanhänger und weitere Fahrzeuge zu berücksichtigen. Mit der neuen zusätzlichen Forderung nach guter Zugänglichkeit sind Veloabstellplätze, welche nur umständlich – z.B. über Treppen – erreicht werden können, nicht mehr bewilligungsfähig.
Neu wird im PBG die Möglichkeit für autoarme Nutzungen geschaffen. Unabhängig von den jeweiligen Bestimmungen in den kommunalen Erlassen kann im Baubewilligungsverfahren ein Antrag auf eine reduzierte Anzahl Abstellplätze gestellt werden. Es liegt dann in der Kompetenz der kommunalen Baubewilligungsbehörde zu definieren, aus welchen Gründen und mit welchen weiteren Massnahmen und Auflagen eine reduzierte Anzahl Autoabstellplätze ermöglicht werden soll. Der Grundsatz, dass keine Verlagerung der Parkierung in den öffentlichen Raum erfolgen darf, wird im Mehrheitsantrag der Kommission explizit festgehalten.
Die Regelung orientiert sich an der Regelung in der Stadt Zürich. Hier bestehen Wegleitungen und ein reicher Erfahrungsschatz in der Umsetzung.
Die Erweiterung der Zweckbindung des Parkplatzersatzfonds ermöglicht es den Gemeinden, auf dieses Geld zuzugreifen und sinnvoll einzusetzen. Die GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass von diesem Geld – neben der bisherigen Zweckbindung – neu auch der Fuss- und Veloverkehr profitieren kann. Das Geld soll für die Behebung der Lücken und Schwachstellen im kommunale Fuss- und Velowegnetz verwendet werden.
Mit der von der Mehrheit favorisierten Lösung «für die Mobilität» wird die Zweckbindung faktisch ausser Kraft gesetzt. Dies widerspricht der Logik eines Fonds mit Zweckbindung.
Mit den vorgeschlagenen Neuerungen werden einige Forderungen der GRÜNEN erfüllt. Die Bestimmungen sind zukunftsgerichtet und fördern den Velo- und Fussverkehr, was von den GRÜNEN ausdrücklich begrüsst wird.