Die  Fraktionen der Grünen und der SP lehnen die Volksinitiative «Mehr Geld für Zürich: 7 statt 9 Stadträtinnen und -räte» geschlossen ab. Sie bietet keinerlei Gewähr für eine zielführende Reorganisation der Stadtverwaltung, schwächt aber die demokratische
Verankerung der Stadtregierung, weil sie zwangsläufig zu einer Verringerung der im Stadtrat vertretenen Vielfalt führt. Ebenso ist absehbar, dass eine Umsetzung der Initiative die Gelüste verstärkt, zentrale städtische Aufgaben wie die Energieversorgung oder die Stadtspitäler auf den Weg in Richtung Privatisierung zu schicken.

Die  Fraktionen der Grünen und der SP lehnen die Volksinitiative «Mehr Geld für Zürich: 7 statt 9 Stadträtinnen und -räte» geschlossen ab. Sie bietet keinerlei Gewähr für eine zielführende Reorganisation der Stadtverwaltung, schwächt aber die demokratische
Verankerung der Stadtregierung, weil sie zwangsläufig zu einer Verringerung der im Stadtrat vertretenen Vielfalt führt. Ebenso ist absehbar, dass eine Umsetzung der Initiative die Gelüste verstärkt, zentrale städtische Aufgaben wie die Energieversorgung oder die Stadtspitäler auf den Weg in Richtung Privatisierung zu schicken.

Es ist richtig, dass ein Gemeinwesen wie die Stadt Zürich – und damit Regierung, Parlament und Verwaltung – die ihm zugewiesenen Aufgaben effizient wahrnehmen muss. Und es ist richtig, dass gerade die öffentliche Verwaltung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zeitgemässe Instrumente und Methoden, inklusive technischer Mittel, einsetzen, erproben und mitentwickeln muss. Diese
Grundsätze sind für die Zürcher Stadtverwaltung heute eine Selbstverständlichkeit – ihr gutes Funktionieren wird denn auch weitestgehend von allen Seiten herausgestrichen, auch wenn im laufenden Wahlkampf da und dort versucht wird, das Gegenteil herbeizuschreiben. Zuletzt hat sogar die NZZ am Sonntag am 25. Februar die Stadt Zürich explizit als «extrem effizientes» Uhrwerk
beschrieben.

Doch ist Effizienz nie das einzige Kriterium, an dem sich ein Gemeinwesen messen lassen muss – zumal in einer Demokratie wie der unseren. Ebenso wichtig sind Kriterien wie die Transparenz des Verwaltungshandelns und – vor allem – dessen Legitimität. Das bedeutet, dass auch die Frage, wie breit die Bevölkerung und ihre Ansichten in einem Gremium vertreten sind, eine zentrale Zutat dafür ist, dass eine Regierung letztlich effektiv, also wirkungsvoll, bürger*innennah und breit akzeptiert handeln kann.

Und genau in diesem Punkt erweist sich 7 statt 9 als demokratiepolitischer Wolf im Schafspelz, um nicht zu sagen als anachronistischer Ansatz aus einer Zeit, in der New Public Management als allein selig machende Doktrin erschien: Durch die blosse Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder wird die heute breite parteipolitische Zusammensetzung des Stadtrats, wie sie einer vielfältigen Stadt wie Zürich gut ansteht, ohne Not reduziert. Das schwächt die Repräsentativität der Stadtregierung und
damit letztlich ihre Effektivität empfindlich. Eine Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder stärkt darüber hinaus die Macht der demokratisch nicht legitimierten Verwaltungskader. Nicht nur die kürzlich aufgedeckte Situation beim städtischen ERZ belegt, dass dies unerwünschte Konsequenzen haben kann. Eindrücklich aufgezeigt hat dies vor Kurzem auch die kantonsrätliche
GPK, die das übermässige politische Gewicht der kantonalen Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren kritisierte – sinnigerweise in einem System mit sieben politisch verantwortlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern.

Gemäss den Initiantinnen und Initianten will die Volksinitiative 7 statt 9 einen verbesserten Einsatz der städtischen Finanzen erreichen. Mittel zum Zweck ist eine Reorganisation der Verwaltung. Diese soll – in Ermangelung anderer Instrumente – mit der Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder angestossen werden. Die Initiative wählt also die Brechstange, tut dies aber ohne jede Gewissheit, dass allfällige notwendige Korrekturen an der bestehenden Organisation der Verwaltung tatsächlich im Sinn der genannten Zielsetzung vorgenommen werden. Vielmehr ist, wie es beispielsweise der Umsetzungsvorschlag der GLP belegt, absehbar, dass eine Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder zu einer weit gehenden Ausgliederung beispielsweise der Energieversorgung
(ewz) oder der Stadtspitäler führt. Solche Privatisierungsbestrebungen durch die Hintertür lehnen wir ab.

Es liegt an den kantonalen Rechtsgrundlagen, wie sie der Kantonsrat kürzlich mit dem revidierten Gemeindegesetz erliess und wie sie das kantonale Initiativrecht festlegt, dass weder die Initiantinnen und Initianten noch der Gemeinderat oder gar der Souverän mehr Spielraum haben für eine Einflussnahme auf die Organisation der städtischen Verwaltung. Wir bedauern dies ausdrücklich. Denn selbstverständlich ist es wichtig, dass die Organisation der Verwaltung am Grundsatz der möglichst effektiven Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben und der effektiven Erreichung von Zielen wie der 2000-Watt-Gesellschaft oder dem Drittel gemeinnütziger Wohnungen gemäss städtischer Gemeindeordnung ausgerichtet ist. Dies zu gewährleisten, ist Daueraufgabe der Exekutive, es schadet aber gewiss auch nicht, in regelmässigen Abständen – beispielsweise einmal pro Generation – vertieft zu überprüfen, ob die Organisation der Verwaltung der Optimierung bedarf. Denn es handelt sich bei einer öffentlichen Verwaltung stets um historisch gewachsene Strukturen – und wie bei jeder grossen Organisation (notabene auch solchen in der Privatwirtschaft) kann sich auch hier über die Zeit ein entsprechender Bedarf ergeben.

Deshalb werden SP, Grüne und AL heute auch einen Vorstoss einreichen, mit dem wir den Stadtrat auffordern, die laufende Totalrevision der Gemeindeordnung zum Anlass zu nehmen, um die historisch gewachsenen Strukturen der Stadtverwaltung unabhängig von der Volksinitiative 7 statt 9 einer Überprüfung zu unterziehen und wo nötig noch konsequenter auf die möglichst effektive Zielerreichung auszurichten. Dazu bedarf es lediglich des entsprechenden Willens aller Beteiligter – die Brechstange 7 statt 9 mit ihren ungewissen Resultaten und absehbaren Flurschäden ist hierzu nicht vonnöten.