Fraktionserklärung der GRÜNEN zum Umgang des Migrationsamt mit häuslicher Gewalt

Etwa ein Fünftel aller Frauen in der Schweiz leiden unter häuslicher Gewalt. Besonders schwierig ist die Situation für Migrantinnen und Migranten, die über Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind. Ihr Aufenthaltsrecht ist an den Zivilstand gebunden, d.h. sie sind auch nach ihrer Ankunft in der Schweiz stark von ihrer Ehe abhängig. In Fällen von häuslicher Gewalt bleiben die betroffenen Migrantinnen und Migranten oft in den gewaltvollen Beziehungen aus Angst, ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren. Eindrückliche und bedrückende Beispiele waren übers Wochenende im Magazin des Tagesanzeigers zu lesen.

Um Migrantinnen und Migranten, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, besser zu schützen existiert seit dem Jahr 2008 die nacheheliche Härtefallregelung. In der Antwort auf unsere Anfrage 277/2020 bekräftigt der Regierungsrat, dass Opfer häuslicher Gewalt nach Auflösung der Ehe geschützt werden und dass sie dadurch keine ausländerrechtliche Nachteile erleiden sollen.

Doch immer noch werden wissenschaftliche Erkenntnisse zu häuslichen Gewalt von Behörden zu wenig berücksichtigt. Entscheiden sich Betroffene – aus Angst oder weil das Vertrauen in die Behörden fehlt, keine Anzeige zu machen oder trotz erlebter Gewalt beim Ehepartner zu bleiben, wird oft ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt und die Betroffenen verlieren das Aufenthaltsrecht.

Wir GRÜNE verlangen, dass bei den Entscheiden des Migrationsamtes den Fachberichten von Beratungsstellen und Frauenhäusern noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist und dass der Ermessensspielraum auf keinen Fall zur Benachteiligung von gewaltbetroffenen Personen ausgeschöpft wird. Wir GRÜNE fordern deshalb den Sicherheitsdirektor auf, darauf hinzuwirken, dass Opfer von häuslicher Gewalt nicht doppelt gestraft werden, sondern dass sie wenigstens ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz behalten können.