5:0, das klingt nach einem Fussballresultat. Wenn eine Fussballmannschaft ein solches Resultat einfängt, gerade weil Sie wie die sicheren Sieger auf dem Feld eingelaufen sind, dann kann man die Trainerfrage stellen, oder Fragen nach der Qualität der Mannschaft. In diesem Fall sollten Sie sich wohl beide Fragen stellen.

Stefan Hotz von der NZZ, zweifellos kein Anhänger der Kulturlandinitiative, hat Ihnen frühzeitig «Verluderung der Sitten» vorgeworfen. Wie wahr. Wir haben Sie in der Eintretensdebatte mehrfach darauf hingewiesen, dass Sie sowohl dem Kulturland wie auch dem Volkswillen und den Volksrechten Respekt zollen sollen. Mehrere Votanten der sich demokratisch nennenden Volksparteien aus dem bürgerlichen Sektor bis und mit EVP haben uns damals gesagt: Wer eine Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung einreiche, sei selber schuld wenn die Forderungen nicht umgesetzt würden, so zum Beispiel der Herr Wiederkehr auf Seite 11688 des Kantonsratsprotokolls.

Gehen wir zurück zum Fussball. Die Einsicht der Fraktionspräsidenten von FDP und SVP nach dem Entscheid des Bundesgerichts in Ihr Fehlverhalten entspricht in etwa der Einsicht eines Blatter Sepp. Es war nicht die Absicht der Grünen, die kommunale Raumplanung auf ein Jahrzehnt hinaus zu blockieren. Dass es nun so gekommen ist, haben Sie zu verantworten, zusammen mit einer Mehrheit im Regierungsrat, die sich zu keinem Zeitpunkt für die Wahrung dieses Volksrechtes einsetzte.

Nun: Volksrechte sind gut, Rechtsstaat ist auch gut, aber es funktioniert nur zusammen: Respekt vor den Volksrechten und Respekt vor dem Rechtsstaat.