Fraktionserklärung der Grünen: Kein Recht auf Recht
Am vergangenen Samstag haben Nichtregierungsorganisationen zu einer Asylkonferenz eingeladen. Thema war die Zürcher Bunker- und Eingrenzungspolitik gegen abgewiesene Asylsuchende, die mit Nothilfe in Notunterkünften leben.
Am vergangenen Samstag haben Nichtregierungsorganisationen zu einer Asylkonferenz eingeladen. Thema war die Zürcher Bunker- und Eingrenzungspolitik gegen abgewiesene Asylsuchende, die mit Nothilfe in Notunterkünften leben.
Diese Menschen werden vom Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr willentlich und systematisch zum Schweigen verdammt. Sie dürfen nicht an einer solchen Veranstaltung teilnehmen, weil ihre Bewegungsfreiheit behördlich eingeschränkt ist.
Die Organisator*innen der Asylkonferenz haben bei der Sicherheitsdirektion Ausnahmebewilligungen für die eingegrenzten Sans Papiers beantragt, um ihnen die Teilnahme an der Konferenz zu ermöglichen. Der Kanton hat diese allesamt am Abend vor der Konferenz abgelehnt.
Diese Verweigerung von Ausnahmebewilligungen verstösst gegen das verfassungsmässig garantierte Recht auf Bewegungs- und Versammlungsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt das Bundesgericht ganz klar auch bei Menschen mit einer Eingrenzungsverfügung. Es sagt, dass ihnen die Reiseerlaubnis bei wichtigen Angelegenheiten gewährt werden muss. Bei den vom Bundesgericht anerkannten wichtigen Angelegenheiten handelt es sich um solche, «welche in ihrer Bedeutung, für die betroffenen Einzelpersonen, von allerhöchstem Interesse sind». Hier wird Menschen das Recht verweigert, mit eigener Stimme für sich selbst zu sprechen. Damit ist bald einmal die letzte Stufe der Entrechtung erreicht.
Was in Zürich passiert, ist eine reine Machtdemonstration gegen Menschen, die einen absolut ungenügenden Zugang zu rechtlichen Ressourcen haben. Es geht um Ausgrenzung und mundtot machen von Sans-Papiers.
Zürich schraubt den in der Bundesverfassung festgeschriebenen Schutz der Schwächsten laufend noch tiefer herunter. Dagegen wehren wir uns und wir verurteilen es ausdrücklich, dass sich ein Mitglied unserer Regierung erlaubt, die Verteidigung der Grundrechte als linksalternative Romantik abzutun.