Fraktionserklärung der GRÜNEN

Fraktionserklärung der GRÜNEN

In den Herbstferien wurde der Erweiterungsbau des Kunsthauses eröffnet. Kernstück bildet dabei die Sammlung Bührle mit ihren Werken des französischen Impressionismus. Wir erinnern uns: Stadt und Kanton haben den Erweiterungsbau des Kunsthauses mit 30 Mio. CHF aus dem Lotteriefonds, einem unentgeltlichen Baurecht des Kantons sowie mit 88 städtischen Millionen ermöglicht. Zudem fliessen Steuergelder in den Betrieb sowie in die Kunstgesellschaft, wo Stadt und Kanton im Vorstand vertreten sind. Die Eröffnung des Erweiterungsbaus gibt Anlass zurückzublicken und der Frage nachzugehen, ob der Kantonsrat und die Stimmberechtigten wirklich ausreichend informiert waren, worüber sie abstimmten.

Denn bei der Debatte im Kantonsrat wurde die Sammlung Bührle erstaunlicherweise nicht mit einer Silbe erwähnt, so nachzulesen im Protokoll vom 12. Dezember 2011. Das ist angesichts der heutigen öffentlichen Debatte um das Museum sehr erstaunlich! Auch die Regierungsvorlage von damals widmet der Sammlung Bührle nur gerade eine kleine Klammerbemerkung. Stattdessen wurde allseits die internationale Bedeutung des Kunsthauses betont und die dringende Notwendigkeit einer Erweiterung, um weiterhin mit anderen Museen Schritt halten zu können. Bei der städtischen Abstimmungszeitung sah es kaum besser aus. Dort ist nur knapp erwähnt, es eröffne sich die „Chance“ die Bührle-Sammlung zeigen zu können.

Die Sammlung Bührle wurde unter anderem mit Geld aus Waffenhandel und Zwangsarbeit erworben, und der Verdacht, dass sie Raub- und Fluchtkunst enthält, ist noch immer nicht entkräftet. Der Erweiterungsbau darf zu keinem Monument der Kunst-Weisswäscherei werden! Statt sich der Geschichte der Sammlung offen zu stellen, ging man gemäss Medienberichten einen Vertrag ein, der eine gründliche und schonungslose Auseinandersetzung mit dem Hintergrund der Sammlung verhindert.

Dies täte jedoch dringend not, und zwar ohne dass die Regeln von der Bührle-Stiftung vorgegeben werden. Sowohl Stadt als auch Kanton wären in der Pflicht gewesen via Kunstgesellschaft auf den Leihvertrag Einfluss zu nehmen – was gemäss Medienberichten nicht in geeigneter Weise erfolgte. So lange der Leihvertrag mit der Kunstgesellschaft nicht veröffentlicht wird, bleibt unklar, ob die Öffentlichkeit nicht doch getäuscht wurde.

Wir GRÜNE erwarten vom Regierungsrat, dass er sich für eine Offenlegung des Leihvertrages einsetzt, und dass die beiden von ihm ernannten Vorstandsverterterinnen der Kunstgesellschaft ihre Verantwortung wahrnehmen und sich für eine angemessene Aufarbeitung und Dokumentation einsetzen. Wir werden die weiteren Entwicklungen genau verfolgen.