Fraktionserklärung der Gemeinderatsfraktion zum Gestaltungsplan im Hochschulquartier

Es ist ein Ärgernis: Der Kanton Zürich bestimmt mit einem Richtplaneintrag durch den Kantonsrat und mit kantonalen Gestaltungsplänen, die von einer einzigen Person festgelegt werden, wie das Herz der Stadt Zürich weiterentwickelt werden soll. Und der Gemeinderat wird dazu degradiert in einem Nachvollzug die städtebaulich überdimensionierten Volumina mit einer BZO zu legitimieren. So geht es nicht und so funktioniert auch kein Städtebau.

Mit ihren Anträgen zur Zonierung, Höhe und Ausgestaltung des öffentlichen Raums bie­ten die Grünen Hand für eine vertretbare Verdichtung des Hochschulgebietes. Eine Gestaltungs­plan­pflicht erlaubt demokratische Mitsprache – zu spät, zu wenig, aber immerhin.

Die im kantonalen Richtplan exakt vordefinierten Höhenkoten, sind Ausdruck des bürger­lichen Machtgehabes – mit Städtebau haben sie nichts zu tun. Die Grünen fordern, dass die zulässigen Höhen bei der Ausscheidung der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen differenziert betrachtet und die Hanglage und der Übergang zum Quartier ausreichend berücksichtig werden. Auch sind wir der Meinung, dass mit einer reduzierten Geschossigkeit genügend Spielraum für eine Weiterentwicklung des Hochschulgebietes bleibt. Nachgelagerte Verfahren wie Wettbewerbe haben aufzuzeigen, wie mit diesem nach wie vor sehr grosszügig bemessenen Volumen ein stadtverträgliches Kleid geschneidert werden kann.

Damit ein qualitativ hochstehendes Hochschulquartier entstehen kann, braucht es aber nicht nur gute Solitär-Bauten. Für guten Städtebau sind auch Strassen- und Freiräume wesentlich. Sie schaffen Identität, halten das Gebiet zusammen und verbinden es mit den umliegenden Quartieren. Das Weissbuch, zu dem sich der Kanton, die Universität, die ETH, das Uni-Spital und die Stadt bekennen, hält dazu Prinzipien und Vorgaben fest. Mit diesem Regelwerk sollen Qualitätsanforderungen längerfristig gesichert werden. Leider ist dieses Regelwerk nicht behördenverbindlich. Und so erscheinen die bisher zwei vorliegenden Wettbewerbsergebnisse zum Universitätsspital und zur Universität Glücksfälle, die die Vorgaben des Weissbuchs ernst nehmen, eher als Glücksfälle.

Denn schon beim ‚ersten Projekt danach’, der Umgestaltung der Universitätsstrasse, werden die Planungen des Weissbuchs wieder ignoriert. Für 7 Millionen Franken soll ein Tram­gleisersatz in alter Lage kommen. 5 Jahre später müssen die Tramgleise dann wieder herausgerissen und in weissbuchkonformer Lage neu versetzt werden. Eine Motion von AL, SP, GLP und Grünen will daher das Weissbuch im regionalen Richtplan behörden­verbindlich sichern. Planung statt Politmarketing also.

Darüber hinaus ist bei den nachfol­gen­den Verfahren, wie Gestaltungsplänen, Konkurrenzverfahren, etc. wichtig, dass v.a. auch den klimapolitischen Zielen vermehrt Beachtung geschenkt wird und die entsprechenden Grundlagen und Strategien endlich umgesetzt werden. Bei jeder der vorgesehenen Etappen sind ausreichende Grün- / Freiräume, Frischluftkorridore, Flächen für den ökologischen Ausgleich, etc. zur Verfügung stehen. Die Baustelleninstal­lations­fläche, wie dies beim Park beim Häfeli-Moser-Steiger-Bau zur Zeit der Fall ist, kann da sicherlich nicht als Vorbild dienen. Pflichtenhefte und Juries sind bei Konkurrenzverfahren entsprechend auszugestalten und zu besetzen.